Kostenlos & unverbindlich · Stand 2026

Pflegegeldrechner

Wie viel Pflegegeld bleibt Ihnen, wenn ein ambulanter Pflegedienst unterstützt? Berechnen Sie Ihre Kombinationsleistung in wenigen Sekunden.

1. Ihr Pflegegrad

2. Unterstützung durch den Pflegedienst

0 % – nur Angehörige100 % – nur Pflegedienst

Der Rechner zeigt die sogenannte Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI): Nutzen Sie z. B. 40 % der Pflegesachleistung, erhalten Sie noch 60 % Ihres Pflegegeldes. Alle Angaben ohne Gewähr – Beträge gemäß SGB XI, Stand Januar 2026 (bundesweit gültig, auch in Sachsen).

Ihr Ergebnis

Persönliches Beispiel

So rechnet Familie Müller aus Borna

Erika Müller, 82 Jahre, Pflegegrad 3

Wird von ihrer Tochter gepflegt – morgens hilft unser Team bei der Körperpflege und den Medikamenten.

Unser Pflegedienst erbringt Leistungen im Wert von 748,50 € pro Monat – das ist genau die Hälfte des Sachleistungsbudgets von 1.497 € bei Pflegegrad 3. Daher erhält Frau Müller weiterhin die Hälfte ihres Pflegegeldes.

Pflegesachleistung (durch uns erbracht, 50 %)748,50 €
Anteiliges Pflegegeld (50 % von 599 €)299,50 €
Entlastungsbetrag (z. B. für Haushaltshilfe)131,00 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42,00 €
Monatlicher Gesamtwert der Leistungen1.221,00 €

Die Abrechnung der Sachleistung und des Entlastungsbetrags erfolgt direkt mit der Pflegekasse – das Pflegegeld wird an Frau Müller ausgezahlt. Zusätzlich steht der Familie das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € zur Verfügung.

Wir helfen weiter!

Unsicher, was Ihnen zusteht?

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Ansprüche – kostenfrei, verständlich und ohne Verpflichtung.